Zuverlässigkeit bei Glätte, Schnee und Eis. Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privathaushalte sind gesetzlich verpflichtet, den eigenen, öffentlich zugänglichen Verantwortungsbereich während der kalten Jahreszeit von Schnee und Eis frei zu halten.

Und alle stehen vor der Aufgabe, dieser Pflicht jederzeit und wirksam zu entsprechen. Geräumte Straßen- und Aufenthaltsflächen, eisfreie Zugschienen und Weichen, sichere Anfahrten, Parkplätze und Gehwege im öffentlichen oder privaten Bereich: Darauf kann man sich immer fest verlassen. Immer, wenn die SSG im Einsatz ist.

Zuverlässige Sicherheit bei Schnee, Eis und Witterungsbedingungen: Um Unfällen und Verletzungen vorzubeugen, um Arbeitsabläufe aufrecht zu erhalten, um die Verkehrsbereitschaft von Bahn und Bus sicherzustellen und nicht zuletzt, um auch den umfassenden Vorgaben der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht zu genügen.
In der kalten Jahreszeit stehen unsere Mitarbeiter bei jedem Wetter und bei jeder noch so niedrigen Temperatur vor Ort zum Einsatz parat. Der Direktkontakt zum deutschen Wetterdienst, die 24-Stunden-Hotline, Spezialfahrzeuge und eine beeindruckende Maschinenausstattung helfen uns und unseren Leuten schnell, und professionell für sicheres Terrain zu sorgen.